Gender Mainstreaming in öffentlichen Einrichtungen und in der Privatwirtschaft
Das Konzept Gender Mainstreaming etablierte sich zwar zuerst auf politisch-administrativer Ebene, dennoch beschränkt es sich nicht auf Politik und Verwaltungshandeln. Als Managementstrategie ist es überall einsetzbar, wo strukturiert vorgegangen wird und wo strategische Ziele festgelegt sind. In diese gilt es die jeweiligen Gleichstellungsziele zu integrieren. Das macht Gender Mainstreaming zu einer Strategie, die sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der Privatwirtschaft eingesetzt werden kann.
Unterschiede in der Anwendung von Gender Mainstreaming zwischen dem öffentlichen Bereich und der Privatwirtschaft ergeben sich beispielsweise aus der Differenz der strategischen Ziele. Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen wird die oberste Zielebene von Wirtschaftlichkeit/Gewinn bestimmt, bei der öffentlichen Verwaltung und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand stehen Ergebnisse und Wirkungen ganz oben im Zielsystem. Für öffentliche Einrichtungen besteht auch ganz klar die Verpflichtung keine Gruppe der Bürgerinnen und Bürger zu benachteiligen. Unterschiede bestehen des Weiteren in den rechtlichen Rahmenbedingungen und in den Aufgabenfeldern, die für die Umsetzung von Gender Mainstreaming in Frage kommen. Programmentwicklung (z.B. arbeitsmarktpolitische Programme, Regionalentwicklungsprogramme, Wirtschaftsförderungsprogramme, EU-Strukturfondsprogramme etc.), Erstellung von Förderrichtlinien sowie die Begutachtung von eingereichten Projekten und die Vergabe von Subventionen sind zusätzliche Aufgabenfelder des öffentlichen Bereichs.
In der Entwicklungspartnerschaft POP UP GeM arbeiten sowohl öffentliche Einrichtungen als auch Betriebe an der Umsetzung von Gender Mainstreaming in ihren jeweiligen Handlungsfeldern. Zu den Organisationen, die im Rahmen von POP UP GeM Gleichstellungsmaßnahmen umsetzen gehören u.a.: