Controlling & Dokumentation

 

Die Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahme muss gesteuert – controlled werden. Das heißt die Durchführung wird überwacht, das Fortschreiten der Maßnahmen und Arbeitspakte wird überprüft, Veränderungen werden analysiert.*

 

Ausgangspunkt für das Controlling ist der vorher erstellte Aktionsplan. Gemäß diesem Dokument wird beurteilt, ob die einzelnen Maßnahmen termingerecht umgesetzt werden konnten, wie die Einschätzung hinsichtlich ihrer Wirkung ist, ob die Maßnahmen weiter verfolgt werden, und wenn ja, mit welchen allfälligen Anpassungen.

 

Erfolgskontrolle

 

    Standortbestimmung (Soll-Ist-Vergleich)

Was haben wir bis jetzt erreicht?

    Abweichungsanalyse

In welcher Hinsicht befinden wir uns nicht mehr auf Zielkurs? Welche Abweichungen müssen genauer untersucht werden?

    Ursachenanalyse

Warum ist es zu den Abweichungen gekommen?

    (Korrektur-)Maßnahmen

Welche Korrekturmaßnahmen bzw. neue Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit die gesteckten Ziele doch noch erreicht werden können?

    Erwartungsrechnung

Welches Resultat wollen wir aufgrund der aktuellen Standortbestimmung und der geplanten Korrekturmaßnahmen doch noch erreichen?

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Dokumentation

 

Die Dokumentation der Controllingergebnisse (= Reporting) soll kein Selbstzweck sein, sondern Transparenz schaffen und als Steuerungsinstrument dienen.

 

Die zentralen Fragen bei der Erstellung des Reportings lauten:

 

    Wer erhält das Reporting?

    Wann muss es vorhanden sein, um als Steuerungsinstrument genutzt werden zu können?

    Welche Inhalte sind relevant und wer braucht welche Informationen?

    Wie sollen die Inhalte dargestellt werden? (z.B. bezüglich des Detaillierungsgrades)

 

 

 

***fn**** Seminar „Wie bringe ich Gender Mainstreaming in die Organisation“ der Seminarreihe „Gender Mainstreaming in Theorie und Praxis“, POP UP GeM

***fn***** Catherine Müller, Gudrun Sander, gleichstellungs-controlling, vdf Hochschulverlag, Zürich 2006